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Öffentliches Übernahmeangebot an die Aktionäre |
Disclaimer – Rechtliche Hinweise
Sie haben die Internetseite aufgerufen, die von der VMS Deutschland Holdings GmbH zur Veröffentlichung von Unterlagen und Informationen im Zusammenhang mit dem freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot zum Erwerb sämtlicher Aktien der MeVis Medical Solutions AG vorgesehen ist.
Aktionäre der MeVis Medical Solutions AG werden gebeten, die Kenntnisnahme der folgenden rechtlichen Hinweise unten auf der Seite zu bestätigen, um auf die Internetseite zum Übernahmeangebot weitergeleitet zu werden.
Wichtige rechtliche Hinweise
Die VMS Deutschland Holdings GmbH, Darmstadt (der "Bieter"), hat am 17. Dezember 2014 seine Entscheidung veröffentlicht, den Aktionären der MeVis Medical Solutions AG (die "MMS-Aktionäre") anzubieten, im Rahmen eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots sämtliche auf den Namen lautende nennwertlose Aktien der MeVis Medical Solutions AG (zusammen die "MMS-Aktien") zu erwerben (das "Angebot" oder das "Übernahmeangebot").
Auf den folgenden Seiten finden Sie die Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe des Übernahmeangebots gem. § 10 Abs. 1 i.V.m. §§ 29, 34 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG), die Angebotsunterlage nach Genehmigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin"), weitere Pflichtveröffentlichungen nach dem WpÜG sowie weitere Informationen im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot.
Bekanntmachungen auf dieser Internetseite stellen keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von MMS-Aktien dar. Mit Ausnahme der Angebotsunterlage stellen Bekanntmachungen auf dieser Internetseite auch kein Angebot zum Kauf von MMS-Aktien dar und bezwecken weder die Abgabe einer Zusicherung noch die Eingehung einer sonstigen rechtlichen Verpflichtung durch den Bieter. Ein Angebot zum Erwerb der MMS-Aktien erfolgt nur durch die Bekanntmachung der Angebotsunterlage, die auf dieser Internetseite veröffentlicht ist, und richtet sich ausschließlich nach deren Bestimmungen. Die Bedingungen des Übernahmeangebots können sich von den auf den folgenden Seiten beschriebenen allgemeinen Informationen unterscheiden. Der Bieter behält sich eine Änderung der Bedingungen und Bestimmungen des Angebots soweit rechtlich zulässig vor. Den MMS-Aktionären wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot stehenden Dokumente zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten, und gegebenenfalls unabhängigen fachkundigen Rat zur Beurteilung des Inhalts der Angebotsunterlage und des Übernahmeangebots einzuholen.
Das Übernahmeangebot wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere nach dem WpÜG und der Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots ("WpÜG-Angebotsverordnung") unterbreitet. Eine Durchführung des Übernahmeangebots nach den Bestimmungen anderer Rechtsordnungen (insbesondere der Rechtsordnungen der USA, Kanadas, Australiens und Japans) als denen der Bundesrepublik Deutschland erfolgt nicht. Folglich sind keine sonstigen Bekanntmachungen, Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen des Übernahmeangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland beantragt, veranlasst oder gewährt worden. Die MMS-Aktionäre können nicht darauf vertrauen, sich auf Bestimmungen zum Schutz der Anleger nach einer anderen Rechtsordnung als der der Bundesrepublik Deutschland berufen zu können. Jeder Vertrag, der infolge der Annahme des Übernahmeangebots zustande kommt, unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist in Übereinstimmung mit diesem auszulegen.
Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung der auf den folgenden Seiten zugänglichen Angebotsunterlage oder anderer mit dem Übernahmeangebot im Zusammenhang stehender Unterlagen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann unter den Anwendungsbereich von Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik Deutschland fallen, in denen die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung der Angebotsunterlage gesetzlichen Beschränkungen unterliegen. Die Angebotsunterlage und sonstige mit dem Übernahmeangebot im Zusammenhang stehende Unterlagen dürfen daher durch Dritte nicht in Länder (insbesondere USA, Kanada, Australien und Japan) versandt oder dort veröffentlicht, verbreitet oder verteilt werden, wenn und soweit eine solche Versendung, Veröffentlichung, Verbreitung oder Verteilung gegen anwendbare Rechtsvorschriften verstoßen würde oder von der Einhaltung behördlicher Verfahren oder der Erteilung einer Genehmigung oder der Erfüllung von weiteren Voraussetzungen abhängig ist und diese nicht vorliegen.
Der Bieter hat die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung der Angebotsunterlage oder anderer mit dem Übernahmeangebot im Zusammenhang stehender Unterlagen durch Dritte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nicht gestattet. Weder der Bieter noch die mit dem Bieter gemeinsam handelnden Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 Satz 1 und Satz 3 WpÜG sind in irgendeiner Weise verantwortlich für die Vereinbarkeit der Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung der Angebotsunterlage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit den Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik Deutschland.
Die Bekanntmachungen und Informationen auf dieser Internetseite enthalten bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen. Diese Aussagen stellen keine Tatsachen dar und sind durch Worte wie "erwarten", "glauben", "schätzen", "beabsichtigen", "anstreben", "davon ausgehen" oder ähnliche Wendungen gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen Absichten, Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen des Bieters und der mit dem Bieter gemeinsam handelnden Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 Satz 1 und Satz 3 WpÜG im Hinblick auf mögliche zukünftige Ereignisse zum Ausdruck, z.B. hinsichtlich der möglichen Folgen des Übernahmeangebots für die MeVis Medical Solutions AG und die MMS-Aktionäre, die sich entschließen, das Übernahmeangebot nicht anzunehmen, oder zukünftige Finanzergebnisse der MeVis Medicals Solutions AG. Solche in die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Planungen, Schätzungen und Prognosen, die der Bieter und die mit ihm im Sinne des § 2 Abs. 5 Satz 1 und Satz 3 WpÜG gemeinsam handelnden Personen nach bestem Wissen vorgenommen haben, treffen aber keine Aussage über ihre zukünftige Richtigkeit. In die Zukunft gerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten, die meist nur schwer vorherzusagen sind und regelmäßig nicht im Einflussbereich des Bieters und der mit ihm im Sinne des § 2 Abs. 5 Satz 1 und Satz 3 WpÜG gemeinsam handelnden Personen liegen. Die auf dieser Internetseite enthaltenen in die Zukunft gerichteten Aussagen könnten sich als unzutreffend herausstellen und zukünftige Ereignisse und Entwicklungen könnten von den in den Bekanntmachungen oder Informationen auf dieser Internetseite enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen erheblich abweichen.
Hiermit bestätige ich, dass ich die obigen rechtlichen Hinweise gelesen habe.